Auskunftspflicht zum Impfstatus – Ethikrat-Mitglied fordert gesetzliche Basis

Soll es eine Auskunftspflicht zum Impfstatus geben? Ethikrat-Mitglied Andreas Lob-Hüdepohl sagt, es gehe um eine Güterabwägung. Diese müsse aber gesetzlich festgeschrieben werden.

Die Bundesregierung prüft eine Auskunftspflicht von Beschäftigten zum Impfstatus. Während die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen einen solchen Schritt begrüßen, stemmen sich die Gewerkschaften dagegen. Gesundheitsdaten der Beschäftigten unterliegen aktuell dem Datenschutz.
Lob-Hüdepohl: Gesetzliche Regelung nötig

In gewisser Weise gebe es jetzt schon in bestimmten Bereichen das Offenlegen des Impfstatus, sagt Andreas Lob-Hüdepohl, Theologe und Mitglied des Deutschen Ethikrats im ZDF. „Wenn Sie sich nämlich testen lassen müssen, und das Testergebnis vorlegen müssen, beispielsweise in den Schulen. Um davon befreit zu werden, müssen Sie dann auch den Impfstatus offenbaren“, erläutert Lob-Hüdepohl.

Wichtig sei allerdings, dass dies förmlich geregelt werde, etwa im Infektionsschutzgesetz.

„Denn nur gegen das, was gesetzlich geregelt ist, kann ich mich im Zweifelsfall auch wehren. Das ist das Rechtsstaatsprinzip, und das ist auch ethisch zu fordern.“ (Andreas Lob-Hüdepohl, Ethikrat-Mitglied)

„Wir müssen Güterabwägung vornehmen“

Auch in Pandemie-Zeiten müssten die gleichen ethischen und rechtlichen Grundsätze gelten wie sonst auch, so Lob-Hüdepohl. „Aber der Grundsatz heißt: Wir müssen eine Güterabwägung vornehmen. Und die Güterabwägung sieht in Normalzeiten vielleicht anders aus.“

In Pandemie-Zeiten sei das Gut der Gesundheit möglicherweise höher zu bewerten als der Schutz bestimmter Daten. „Das muss man im Einzelnen auch in Corona-Zeiten anders gewichten.“ Der Maßstab bleibt identisch, nämlich: Persönlichkeiten sollen geschützt werden.“

Quelle: Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/corona-impfnachweis-betriebe-ethikrat-100.html