Ab dem 7. Juni wird die Corona-Impfpriorisierung aufgehoben. Der Deutsche Ethikrat gehörte vor Monaten zu den Verfechtern einer klaren Priorisierung. Der Theologe Andreas Lob-Hüdepohl ist Mitglied im Ethikrat.
Herr Lob-Hüdepohl, was bedeutet die Aufhebung der Priorisierung für den Fortgang des Impfprozesses?
Andreas Lob-Hüdepohl: Einerseits ist die Aufhebung dann geboten, wenn die Priorisierungsgruppe 3 ein Impfangebot erhalten hat. Sie muss dann gar nicht aufgehoben werden, sondern sie läuft ohnehin aus, weil die Priorisierungvorschläge keine weiteren Gruppen mehr umfassen. Auf der anderen Seite habe ich das Problem, dass offensichtlich eine ganze Reihe von priorisierten Menschen noch kein Angebot zur Impfung bekommen hat. Das hat zur Folge, dass nunmehr das Ellenbogen- und Windhundprinzip durchkommen kann. Und das sollte durch eine gerechtigkeitsorientierte Priorisierung vermieden werden, bei der nicht Vitamin B, Windhund oder Ellenbogen, sondern Bedürftigkeit und Dringlichkeit ausschlaggebend war, um einer Person ein Impfangebot machen zu können.
Aber hat sich die Priorisierung nicht schon ab dem Zeitpunkt erledigt, seitdem die Arztpraxen mitimpfen dürfen und man offenbar die Reihenfolge nicht so genau nimmt?
Lob-Hüdepohl: So ist es. Das war ein wesentlicher Grund, weshalb die empfehlenden Organisationen im letzten Herbst gesagt haben, dass es zentral über die Impfzentren gesteuert werden muss und dass die Berechtigungen zentral ausgesprochen werden müssen. Ohne einer Hausärztin oder einem Hausarzt persönlich zu nahe treten zu wollen, stehen sie natürlich in ganz engen Loyalitätsbeziehungen und Konflikten zu ihren Patientinnen und Patienten. Sie müssen sich dann möglicherweise extremen Erwartungshaltungen erwehren. Eine ganze Reihe von Hausärztinnen und Hausärzten haben versucht die Priorisierung auch für sich zu übernehmen, aber viele haben sie offensichtlich schnell ausgesetzt. Da ist tatsächlich die Priorisierungskampagne mindestens porös geworden. Und jetzt ist der Durchbruch, dass die Priorisierungsstrategie komplett zurückgenommen wird, möglicherweise eine Folge dieses Poröswerdens durch die Impfpraxis bei den Hausärzten.
Da entsteht jetzt eine Gerechtigkeitslücke. Um die zu schließen, könnte man das Ganze zu einer Ordnungswidrigkeit oder zu einer Straftat erklären. Oder man setzt jetzt alle Energie ins Impfen – ist das nicht der konstruktivere Weg?
Lob-Hüdepohl: Das letzte in jedem Fall. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass man da mit Ordnungsgeldern oder gar mit Strafbefehlen einer solchen Situation Herr zu werden glaubt. Sondern jetzt ist es tatsächlich geboten, so schnell wie möglich die Impfkampagne voranzutreiben. Die Knappheit besteht ja nicht in der Logistik für das Impfen, sondern Knappheit haben wir nach wie vor an den Vakzinen. Das muss so schnell wie möglich gelöst werden. Da sehen wir in der Tat Licht am Ende des Tunnels: Für das zweite, spätestens für das dritte Quartal sind überreichlich viele Dosen von Impfstoffen erwartbar. Und dann können wir allen, die ein Impfangebot haben wollen, auch ein Impfangebot machen. Dann ist es eine Frage von zwei, drei oder vier Wochen, bis alle zumindestens ein erstes Mal geimpft sind und damit einen Basisschutz haben, schwer oder tödlich zu erkranken.
Aber besteht bis dahin nicht eine neue Gerechtigkeitslücke zwischen den bereits Geimpften, die zurecht darauf bestehen, dass ihre Grundrechte wiederhergestellt werden, und den Nicht-Geimpften, die gerne geimpft werden würden? Wie geht man damit um?
Lob-Hüdepohl: Auch die haben natürlich das Verlangen, so schnell wie möglich an ihre Grundrechte zurückzukommen. Ohnehin muss man sagen, dass die Wiederermöglichung von Grundrechten dann schon geboten ist, wenn die Impfziele erreicht sind, und zwar unabhängig davon, wie viele Menschen schon geimpft sind oder nicht. Wenn eine Überlastung des Gesundheitswesens abgewendet wird, dann muss man generell diese freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zurückfahren und zwar für alle.
Ansonsten würde ich sagen, dass die Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit Negativ-Getesteten geboten ist. Insofern ist es völlig sinnvoll, was der Deutsche Bundestag vor zwei Wochen entschieden hat. Darüber hinausgehende Rückgewährungen müssen auch jenen angeboten werden, die sich bislang noch nicht haben impfen können. Es gibt ja eine Möglichkeit, zum Beispiel flächendeckende Testmöglichkeiten zu eröffnen, damit sich die Personen, die noch kein Impfangebot hatten, zumindest anlassbezogen negativ testen können und wenigstens für 24 Stunden einen Termin im Theater, im Restaurant oder auf der Geburtstagsfeier wahrnehmen können. Solange das nicht ermöglicht wird, halte ich das für eine Form von schwerer Ungerechtigkeit. Das ist nämlich eine doppelte Benachteiligung: Erstens haben diese Menschen nach wie vor keinen Gesundheitsschutz, und zweitens haben sie keine Möglichkeit, wenigstens punktuell in den Genuss der Grundrechte zu kommen. Und das sollte ihnen sofort eröffnet werden.
Das Interview führte Jürgen Deppe.
Quelle: Norddeutscher Rundfunk
https://www.ndr.de/kultur/sendungen/journal/Corona-Impfpriorisierung-faellt-im-Juni-Ist-fair,coronaimpfung148.html