Ein Interview mit Professor Lob-Hüdepohl zur Patientenverfügung
katholisch.de: Herr Professor Lob-Hüdepohl, wie steht das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) zu einem Patientenverfügungs-Gesetz?
Lob-Hüdepohl: Die Patientenverfügung wird derzeit indirekt über das Betreuungsgesetz geregelt. Das ZdK würde eine präzisere rechtliche Regelung begrüßen, denn es kommt immer noch vor, das Verfügungen von Ärzten, Pflegenden, Betreuern oder Angehörigen einfach beiseite gelegt werden. Mit einer ausdrücklichen Nennung im Gesetz würde deutlich, dass die Willenserklärung des Patienten in jedem Fall zu beachten ist.
katholisch.de: Wie verbindlich sollte eine Patientenverfügung künftig sein?
Lob-Hüdepohl: Der eingebrachte Gesetzentwurf des SPD-Politikers Joachim Stünker sieht vor, dass ein Betreuer dem verfügten Willen automatisch zur Geltung verhilft, wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann. Wir plädieren dafür, dass der Betreuer überprüfen muss, ob der im Voraus verfügte Wille noch mit dem mutmaßlich aktuellen Willen des Patienten übereinstimmt. Es kann ja sein, dass er im Lichte seiner neuen Situation seine Meinung geändert hat.
katholisch.de: Wie kann der Betreuer den tatsächlichen Willen herausfinden, wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann?
Lob-Hüdepohl: Eine Patientenverfügung kann dem Betreuer Hinweise über die Lebensphilosophie eines Menschen geben. Wie er zu verschiedenen Fragen gestanden hat und vermutlich auch in der aktuellen Situation noch steht. Er kann sich mit Angehörigen und Freunden und auch mit dem Hausarzt des Patienten beraten. Nur wenn ein Betreuer gewissenhaft alles zusammenträgt, um den Willen des Patienten zu erkunden, wahrt er dessen Selbstbestimmungsrecht.
katholisch.de: In der Christlichen Patientenverfügung ist zum einen von Selbstbestimmung die Rede, zum anderen heißt es:„Wir verfügen nicht frei über unser Leben. Gott allein ist Herr über Leben und Tod.“ Wie passt das zusammen?
Lob-Hüdepohl: Dass Menschen selbstbestimmt über ihre Lebensgeschichte entscheiden, ist Ausdruck ihrer Gott-Ebenbildlichkeit. Gott traut uns zu, dass wir verantwortlich unser Leben gestalten. Zugleich ist das Leben ein Geschenk Gottes – unser höchstes Gut – das wir nicht willkürlich oder mutwillig aufs Spiel setzen sollen.
katholisch.de: Wenn ich mich entschieden habe, eine Patientenverfügung zu schreiben, von wem kann ich mich beraten lassen?
Lob-Hüdepohl: Wer eine Patientenverfügung verfasst, sollte zunächst mit nahe stehenden Menschen reden – mit Freunden und Familie. Weil man dann vielleicht auch geheimere Wünsche preisgibt. Der Hausarzt kann bei medizinischen Fragen weiterhelfen. Es gibt auch spezielle Beratungsstellen mit Fachleuten aus Medizin, Pflege und Recht. Ich halte es für wichtig, dass man sich fachliche Unterstützung sucht, denn ich habe schon erlebt, dass in Patientenverfügungen völlig widersprüchliche Angaben gemacht wurden.
katholisch.de: Sollte eine Patientenverfügung eher präzise Situationsbeschreibungen oder allgemeine Werthaltungen wiedergeben?
Lob-Hüdepohl: Ich persönlich plädiere eher dafür, grundlegende Ansichten niederzuschreiben, wohl wissend, dass damit keine konkreten Anweisungen für den Einzelfall gegeben werden. Deshalb sprechen sich viele für das erstere aus. Meiner Meinung nach kann man einfach nicht voraussehen, wie man sich in einer Krankheits- oder Sterbesituation fühlen wird. Wenn aber die Patientenverfügung ein Indikator für den Willen des Patienten sein soll, dann ist es für den Betreuer sehr hilfreich, dessen grundlegende Wertenhaltungen zu erfahren.
katholisch.de: In Deutschland gibt es bisher etwa acht Millionen Patientenverfügungen, was steht drin?
Lob-Hüdepohl: Die meisten Verfügungen dienen dazu, Behandlungen am Lebensende auszuschließen. Viele Menschen haben Angst, in der letzten Phase ihres Lebens zu einem bloßen Objekt einer Apparatemedizin zu werden. Auch fürchten sich viele vor Schmerzen und Einsamkeit oder davor, abgeschoben zu werden.
katholisch.de: Aber neigt man nicht auch dazu, Therapien zu begrenzen, weil sie teuer sein könnten und man nicht zu einer Belastung für die Angehörigen werden will?
Lob-Hüdepohl: In Ländern, die aktive Sterbehilfe erlauben, entsteht tatsächlich ein gesellschaftlicher Druck, sich selbst rechtzeitig zu entsorgen. Damit man den anderen nicht weiter auf der Tasche liegt und ihnen nicht zur Last fällt. In den USA nehmen viele Pflegeheime aus Kostengründen nur Menschen auf, die in ihrer Patientenverfügung bestimmte Therapien am Lebensende ausschließen. In Deutschland ist das nicht erlaubt. Ich bin auch sicher, dass es bei der jetzigen Debatte um Patientenverfügungen nicht darum geht, Menschen von kostenintensiven Therapien abzubringen. Aber es könnte in den nächsten Jahren weiter in diese Richtung laufen.
katholisch.de: Kann eine Patientenverfügung ein würdevolleres Sterben ermöglichen?
Lob-Hüdepohl: Wir leben in einer Gesellschaft in der Sterben und Tod mental verdrängt werden. Die Debatte um die Patientenverfügung suggeriert, ich könnte mit einer Willenserklärung mein Sterben so regeln, dass es unproblematisch wird. Das ist eine völlig falsche Einschätzung: Würdevolles Sterben kann nur durch einen massiven Ausbau der Sterbebegleitung und Palliativmedizin – Medikamente die lindern, aber nicht heilen – ermöglicht werden. Hier müssen wir viel mehr investieren, um in unserer Gesellschaft wieder eine echte Sterbekultur zu entwickeln.
Das Interview führte Janina Mogendorf
Quelle: katholisch.de (28.07.2008)